Sicherheit und Lebensqualität zuhause: Der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege

Ausschnitt: Wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, stehen viele vor einem Rätsel. Wir erklären, wie sich die alltägliche Grundpflege von der ärztlich verordneten Behandlungspflege unterscheidet. Erfahren Sie, wer die Kosten für die Grund- und Behandlungspflege übernimmt und wie ein ambulanter Pflegedienst die ganzheitliche Versorgung und Ihre Lebensqualität zuhause durch ambulante Pflege sicherstellt.

Pflegebedürftigkeit tritt oft plötzlich ein, sei es durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen. Angehörige stehen in dieser Situation vor vielen Fragen und Herausforderungen. Eine der wichtigsten: Welche Art von Unterstützung ist notwendig und welche Leistungen stehen uns zu? Um eine optimale Versorgung zu gewährleisten, ist es essenziell, die beiden zentralen Säulen der häuslichen Pflege zu kennen: die Grundpflege und die Behandlungspflege.

 

Dieser Beitrag erklärt die Unterschiede, die jeweiligen Leistungen und wer für die Kosten aufkommt – damit Sie wissen, wie die Versorgung zu Hause bestmöglich sichergestellt werden kann.

Was ist Grundpflege?

Die Grundpflege (manchmal auch als Basispflege oder körperbezogene Pflegemaßnahmen bezeichnet) umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten, die ein pflegebedürftiger Mensch im Alltag nicht mehr eigenständig bewältigen kann. Sie zielt darauf ab, die grundlegenden Bedürfnisse des täglichen Lebens zu sichern und die Selbstständigkeit so weit wie möglich zu erhalten.

  • Leistungen der Grundpflege:
    • Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Mund- und Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Hautpflege.
    • Ernährung: Zubereitung von Mahlzeiten, mundgerechte Aufbereitung und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme (Essen anreichen).
    • Mobilität: Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen, Lagern, Transfer (z. B. vom Bett in den Rollstuhl), Gehen, Stehen.
    • Ausscheidung: Hilfe beim Toilettengang, Wechsel von Inkontinenzmaterial, Reinigung und Versorgung bei künstlichen Ausgängen (Stoma).

 

Wer übernimmt die Grundpflege?

Die Grundpflege kann von professionellen Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes oder von geschulten Angehörigen und anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen übernommen werden.

Was ist Behandlungspflege?

Im Gegensatz zur Grundpflege umfasst die Behandlungspflege rein medizinische Leistungen. Sie dient dazu, eine Krankheit zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Diese Maßnahmen werden ärztlich verordnet und dürfen aufgrund ihrer medizinischen Natur ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften (z. B. Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger) durchgeführt werden, um die fachgerechte und sichere Durchführung zu gewährleisten.

  • Leistungen der Behandlungspflege:
    • Verabreichung und Richten von Medikamenten.
    • Messung von Vitalwerten (Blutdruck, Blutzucker).
    • Injektionen (Spritzen geben, z. B. Insulin).
    • Moderne Wundversorgung (Verbandswechsel bei chronischen oder akuten Wunden).
    • Versorgung von Kathetern, Drainagen oder PEG-Sonden (Ernährungssonden).
    • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

 

Wichtig: Für die Behandlungspflege ist kein Pflegegrad der Pflegeversicherung nötig. Sie wird unabhängig davon auf ärztliche Verordnung erbracht.

Wer übernimmt die Kosten?

Hier liegt ein entscheidender Unterschied, der für die Abrechnung und die finanzielle Entlastung der Betroffenen wichtig ist:

Pflegeform

Kostenträger

Voraussetzungen

Zuzahlung (Erwachsene)

Grundpflege

Pflegekasse (SGB XI)

Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades (PG 1–5).

Kosten werden im Rahmen der Pflegesachleistungen oder des Pflegegeldes übernommen, reichen aber oft nicht für die Gesamtkosten aus (Eigenanteil möglich).

Behandlungspflege

Krankenkasse (SGB V)

Ärztliche Verordnung (unabhängig vom Pflegegrad).

10 % der Kosten pro Tag (maximal 10 Euro), für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr.

Tipp zur Abrechnung:

Die Behandlungspflege wird von der Krankenkasse bezahlt und mindert nicht die Leistungen (Pflegegeld/Pflegesachleistungen) der Pflegekasse für die Grundpflege. Beide Leistungen können also parallel und unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden.

Wie beide Pflegeformen zusammenwirken

Im Pflegealltag gehen Grund- und Behandlungspflege Hand in Hand und sichern so die ganzheitliche Versorgung und die Lebensqualität zuhause.

Beispiel aus dem Alltag:

Herr Müller hat Diabetes (Typ 2) und einen anerkannten Pflegegrad 3.

  • Ein ambulanter Pflegedienst kommt morgens und abends.
  • Die Pflegefachkraft führt die Behandlungspflege durch: Sie misst den Blutzucker und verabreicht das verordnete Insulin (Kosten trägt die Krankenkasse).
  • Die Pflegehilfskraft unterstützt Herrn Müller bei der Grundpflege: Sie hilft ihm bei der morgendlichen Körperpflege, beim An- und Ausziehen und beim Transfer ins Wohnzimmer (Kosten trägt die Pflegekasse).

Gerade ein ambulanter Pflegedienst ist der zentrale Ansprechpartner, da er sowohl das qualifizierte Personal für die Behandlungspflege (examinierte Fachkräfte) als auch die Mitarbeiter für die Grundpflege bereitstellen kann. Dies gewährleistet eine koordinierte und verlässliche Versorgung in der vertrauten Umgebung des Pflegebedürftigen.

Die sogenannte 24-Stunden-Betreuung durch Betreuungskräfte aus dem Ausland kann oft die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Medizinische Maßnahmen der Behandlungspflege müssen jedoch immer zusätzlich von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht werden.

Fazit

Die Unterscheidung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege ist der Schlüssel für eine erfolgreiche ambulante Pflege. Während die Grundpflege die alltäglichen, nicht-medizinischen Bedürfnisse abdeckt und von der Pflegekasse finanziert wird, sichert die Behandlungspflege die notwendige medizinische Versorgung durch Fachkräfte, deren Kosten primär die Krankenkasse trägt.

Die richtige Kombination aus diesen beiden Pflegeleistungen in Kooperation mit einem zuverlässigen Pflegedienst sorgt für die größtmögliche Sicherheit, fördert die Selbstständigkeit und erhält die Lebensqualität im eigenen Zuhause.

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Franziska Sauter

Gründerin von CARE-by-SAUTER

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