Scheinselbstständigkeit in der 24-Stunden-Pflege: Das unterschätzte Risiko für Familien

Ausschnitt: Warum „billig“ in der Pflege oft teuer nachbezahlt wird. Angebote für 24h-Kräfte rund um 2.400 € basieren oft auf dem Modell der Selbstständigkeit. Doch Vorsicht: Da Betreuungskräfte im Haushalt fast immer weisungsgebunden arbeiten, droht das Urteil Scheinselbstständigkeit. Das gefährliche Missverständnis: Die Haftung liegt allein beim Kunden! Wir erklären die Hintergründe und zeigen auf, warum Transparenz bei den Abgaben der einzige Weg zur rechtlichen Sicherheit ist.

Die Suche nach einer liebevollen und bezahlbaren Betreuung für Angehörige führt viele
Familien zu Angeboten der 24-Stunden-Pflege. Auf den ersten Blick scheinen Modelle mit
selbstständigen Betreuungskräften aus dem Ausland – etwa aus Polen. Rumänien oder
Bulgarien – besonders attraktiv. Mit Preisen von oft nur rund 2.400 € pro Monat locken diese
Angebote, da sie etwa 400 € bis 500 € günstiger sind als rechtssichere Entsendemodelle
oder Direktanstellungen.
Doch hinter diesen vermeintlichen Schnäppchen verbirgt sich eine juristische Zeitbombe: die
Scheinselbstständigkeit. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum dieses Modell in der
häuslichen Pflege rechtlich kaum haltbar ist und warum im Ernstfall nicht die
Vermittlungsagentur, sondern Sie als Auftraggeber die volle Haftung tragen.

Was bedeutet Scheinselbstständigkeit in der Pflege?

Von Scheinselbstständigkeit spricht man, wenn eine Pflegekraft formal als Unternehmerin
(mit Gewerbeschein) auftritt, ihre Tätigkeit in der Praxis aber wie ein abhängiges
Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird.
In der deutschen Rechtsprechung gibt es klare Kriterien dafür, wann jemand als
selbstständig gilt. Ein Selbstständiger trägt ein unternehmerisches Risiko, verfügt über
eigene Betriebsstätten und – der wichtigste Punkt – er ist nicht weisungsgebunden.

Warum die 24-Stunden-Pflege und Selbstständigkeit fast nie zusammenpassen

Betrachten wir die Realität in der häuslichen Betreuung: Eine Pflegekraft lebt im Haushalt der zu betreuenden Person. Sie muss sich an feste Essenszeiten halten, Medikamente nach Plan geben und auf die spezifischen Wünsche der Familie reagieren.

Genau hier liegt das Problem:

  1. Weisungsgebundenheit: Als Auftraggeber geben Sie vor, wann die Hilfe benötigt wird. Damit entfällt die unternehmerische Freiheit der Pflegekraft.
  2. Eingliederung in den Haushalt: Die Betreuungskraft ist fest in den Tagesablauf der Familie integriert.
  3. Fehlende unternehmerische Struktur: Meist haben diese Kräfte nur einen einzigen Auftraggeber (Sie) und nutzen Ihre Arbeitsmittel (Küche, Pflegebetten, Reinigungsgeräte).

Unter diesen Umständen stufen die Deutsche Rentenversicherung und der Zoll das Verhältnis fast immer als abhängige Beschäftigung ein.

Selbstständiger oder Arbeitnehmer, Abgrenzung

In folgender Tabelle werden die wichtigsten Punkte aufgelistet, die bei einer sozialversicherungsrechtlichen Bewertung für eine abhängige Beschäftigung oder eine freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit sprechen

Auswertung der Tabelle

Werden Fragen in der Spalte „Indiz für Selbstständigkeit“ überwiegend mit einem X gekennzeichnet, spricht dies für eine Selbstständigkeit. Allerdings handelt es sich tatsächlich nur um ein Gesamtbild von Indizien. Nicht alle antworten werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung gleichermaßen gewichtet. Die Bewertung zeigt also lediglich eine Tendenz auf.

BereichKriterium / FrageIndiz für AN-TätigkeitIndiz für Selbstständigkeit
A: PersonalBeschäftigung von Hilfskräften erlaubt? 

 

X

 

 

 Bestimmung eines Vertreters erlaubt? 

 

X

 

 

 Haftung auch für Erfüllungsgehilfen? 

 

X

 

 

 Durchführung einer Anwesenheitskontrolle?

 

X

 

 

 
 Beschäftigung eigener versicherungspflichtiger Mitarbeiter (über Geringfügigkeitsgrenze)? 

 

X

 

 

B: BindungAufträge von verschiedenen Auftraggebern (Teilnahme am Markt)? 

 

X

 

 

 Regelmäßig wiederkehrende Aufträge mit demselben Auftraggeber?

 

X

 

 

 
 Konzernstruktur oder Kooperationsverhältnisse zwischen Auftraggebern?

 

X 1

 

 

 
C: BrancheTätigkeiten werden beim AG auch durch Festangestellte durchgeführt?

 

X

 

 

 
 Tätigkeiten werden branchenüblich durch Festangestellte erledigt?

 

X

 

 

 
D: HandelnAuftraggeber hat Direktionsrechte / Weisungsgebundenheit liegt vor?

 

X

 

 

 
 Arbeitsort ist fest vorgeschrieben (räumliche Eingliederung)?

 

X

 

 

 
 Arbeitszeit ist fest vorgegeben?

 

X

 

 

 
 Arbeitsbegleitende Verhaltensregeln sind vorgegeben?

 

X

 

 

 
 Es gibt Bestimmungen zur Ausübung von Aufsichtsrechten?

 

X

 

 

 
 Nachweisführung über Dienst- oder Werkleistung erforderlich?

 

X

 

 

 
 Fachliche Überlegenheit des AG (Auftrag ohne Anleitung nicht ausführbar)?

 

X

 

 

 
 Handelt es sich beim Auftrag um eine bloße Zielvorgabe? 

 

X

 

 

 Weg zur Zielerreichung wird detailliert vom AG vorgegeben?

 

X

 

 

 
 Bestimmung der Handlungen für wirtschaftlichen Erfolg erfolgt eigenständig? 

 

X

 

 

 Auftreten als untergeordneter Repräsentant des Auftraggebers?

 

X

 

 

 
 Auftreten im Namen und für Rechnung des Auftraggebers?

 

X

 

 

 
 Vertragliche Pflicht zur Verrichtung anderer zumutbarer Tätigkeiten?

 

X

 

 

 
 Abrechnung erfolgt nach Rechnung (ggf. zzgl. USt)? 

 

X

 

 

 Vertragliche Vereinbarungen lassen Selbstständigkeit erkennen? 

 

X

 

 

 Gewerbeanmeldung oder Genehmigung für freien Beruf liegt vor? 

 

X

 

 

 Auftragnehmer trägt echtes Unternehmerrisiko? 

 

X

 

 

 Bezahlung erfolgt nach monatlichen Festbeträgen?

 

X

 

 

 
 Bezahlung erfolgt nach geleisteten Stunden?

 

X

 

 

 
 Bezahlung erfolgt nach Ergebnis (z. B. Provision)? 

 

X

 

 

 Entlohnung ausschließlich als Bezahlung für geleistete Arbeit? 

 

X

 

 

 Auftragnehmer kann Zahlweise bestimmen (Rabatte, Stundung etc.)? 

 

X

 

 

 Es besteht eine Abhängigkeit von der Marktsituation? 

 

X

 

 

 Es bestehen unternehmerische Chancen? 

 

X

 

 

 Es wird eigenes Kapital eingesetzt? 

 

X

 

 

 Arbeitsmaterial / Geräte / Werkzeuge werden vom AG gestellt?

 

X

 

 

 
 Auftraggeber ersetzt entstehende Kosten vollumfänglich und pauschal?

 

X

 

 

 
 Dienst- oder Werkleistung wird mit eigenen Betriebsmitteln erbracht? 

 

X

 

 

 Vergütung wird auch bei Urlaub oder Krankheit fortgezahlt?

 

X

 

 

 
 Auftragnehmer schuldet den Erfolg (Werkvertrag)? 

 

X

 

 

 Weisungsgebundenheit / Kontrolle über das Projektübliche hinaus?

 

X

 

 

 

Die Kostenfalle: Warum 2.400 € ein Alarmsignal sind

Ein Angebot über 2.400 € für eine selbstständige Betreuungskraft klingt für viele Familien zunächst entlastend. Doch wenn man die Mathematik dahinter betrachtet, wird schnell klar, dass hier etwas nicht stimmen kann.

Wäre die Pflegekraft tatsächlich legal selbstständig, müsste sie von diesen 2.400 €:

  • Ihre eigene Krankenversicherung (oft privat oder freiwillig gesetzlich) zahlen.
  • Rentenversicherungsbeiträge leisten.
  • Steuern in Deutschland oder ihrem Heimatland abführen.
  • Ihre Reisekosten und die Vermittlungsgebühren decken.

Am Ende bliebe der Betreuungskraft ein Betrag weit unter dem Mindestlohn. Um auf diesen günstigen Endpreis von 2.400 € zu kommen, werden diese Abgaben in der Praxis oft einfach „eingespart“. Die Kunden fahren damit zwar kurzfristig 400 € bis 500 € billiger, kaufen sich aber ein massives Haftungsrisiko ein.

Das gefährliche Missverständnis: Wer haftet im Ernstfall?

Viele Familien wiegen sich in falscher Sicherheit. Sie denken: „Ich habe doch einen Vertrag mit einer Agentur, die mir die Selbstständige vermittelt hat. Die Agentur wird schon wissen, was sie tut.“

Das ist ein fataler Irrtum.

Bei der Scheinselbstständigkeit haftet rechtlich gesehen fast immer der Auftraggeber – also Sie als Familie oder die pflegebedürftige Person selbst. In den Augen des Gesetzes werden Sie zum Arbeitgeber, ohne es zu wissen.

Die Konsequenzen für Sie als "Arbeitgeber":

  • Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Deutsche Rentenversicherung kann Beiträge (Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteile!) für bis zu vier Jahre rückwirkend einfordern. Bei einer Differenz von 500 € pro Monat summiert sich das schnell auf 6000 pro Jahr – plus Säumniszuschläge.
  • Steuerrechtliche Folgen: Es kann ein Verfahren wegen Hinterziehung von Lohnsteuer eingeleitet werden.
  • Strafrechtliche Konsequenzen: Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen ist gemäß § 266a StGB eine Straftat, die mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden kann.
  • Arbeitsrechtliche Ansprüche: Die Pflegekraft könnte theoretisch Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz einklagen, da sie rechtlich als Ihre Angestellte gilt.

Weder die Vermittlungsagentur noch die Pflegekraft selbst werden in diesen Fällen zur Kasse gebeten – die volle Last trägt der private Haushalt.

Warum Care-by-Sauter auf Transparenz und Legalität setzt

Bei Care-by-Sauter wissen wir, wie emotional belastend die Suche nach einer Betreuung ist. Gerade deshalb ist es unsere Pflicht, Sie vor diesen existenziellen Haftungsrisiken zu warnen.

Ein seriöses Modell der 24-Stunden-Pflege basiert auf dem Entsendemodell nach EU-Recht (mit A1-Bescheinigung) oder einer regulären Beschäftigung. Hier sind die Abgaben im Preis enthalten, die Sozialversicherung ist nachweisbar und Sie als Kunde sind rechtlich auf der sicheren Seite.

So erkennen Sie unseriöse Angebote:
    1. Der Preis ist zu heiß: Alles unter 2.600 € – 3000 € ist bei fairem Lohn und legalen Abgaben kaum realisierbar.
    2. Gewerbeschein als einzige Unterlage: Wenn die Kraft lediglich ein polnisches oder deutsches Gewerbe vorlegt, ohne dass eine echte unternehmerische Tätigkeit vorliegt.
    3. Versprechungen der Agentur: „Wir übernehmen die Haftung.“ Solche Klauseln sind in der Regel rechtlich unwirksam, wenn es um Sozialversicherungsbetrug geht.

Fazit

Das Risiko der Scheinselbstständigkeit ist keine theoretische Gefahr. Der Zoll führt regelmäßig Prüfungen in Privathaushalten durch, oft ausgelöst durch Unfälle der Pflegekraft oder Meldungen von Nachbarn und Krankenkassen.

Sparen Sie nicht am falschen Ende. Eine Ersparnis von 400 € im Monat steht in keinem Verhältnis zu einer möglichen Nachzahlung von mehreren Euro und einem Strafverfahren. Setzen Sie auf Modelle, die sowohl die Pflegekraft fair bezahlen als auch Sie als Auftraggeber rechtlich absichern und das EU-Recht berücksichtigen.

Haben Sie Fragen zur rechtssicheren Gestaltung der 24-Stunden-Pflege? Wir von Care-by-Sauter beraten Sie gerne individuell und zeigen Ihnen, wie legale Betreuung ohne böses Erwachen funktioniert.

Sie erreichen das Team telefonisch unter 07726 9789030 oder per E-Mail
an info@care-by-sauter.com.

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Franziska Sauter

Gründerin von CARE-by-SAUTER

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Ich bin examinierte Krankenschwester und habe über mehrere Jahre hinweg die Pflegedienstleitung in bedeutenden Reha-Klinken geleitet. Mein oberstes Ziel ist es, den Patienten in schweren Situationen zu helfen und Ihr Leben fröhlicher zu gestalten.

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