Verhinderungspflege 2026: So bekommen pflegende Angehörige bis zu 3.539 Euro für eine Auszeit

Ausschnitt: Urlaub, Krankheit oder einfach eine Pause: Wenn pflegende Angehörige ausfallen, zahlt die Pflegekasse eine Vertretung. Was seit Juli 2025 einfacher geworden ist, wer die Vertretung übernehmen darf und was ab 2027 geplant ist.

Wer einen Angehörigen pflegt, braucht auch einmal eine Pause – für einen Urlaub, eine eigene Operation oder einfach ein freies Wochenende. Für diese Zeit zahlt die Pflegekasse eine Vertretung: die Verhinderungspflege. Seit Juli 2025 sind die Regeln deutlich einfacher geworden. Wir erklären, was 2026 gilt und wie Sie das Geld bekommen.

Stand: 31. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch ab Pflegegrad 2, wenn Ihr Angehöriger zu Hause von einer privaten Pflegeperson gepflegt wird.
  • Bis zu 3.539 Euro im Jahr – als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr, auch tage- oder stundenweise.
  • Keine Vorpflegezeit mehr: Die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist seit 1. Juli 2025 entfallen.
  • Pflegegeld: Die Hälfte wird während der Verhinderungspflege bis zu acht Wochen weitergezahlt.
  • Abrechnung: spätestens bis Ende des Jahres, das auf die Vertretung folgt.

Wer die Vertretung übernehmen kann

Bei der Wahl der Vertretung sind Sie frei. Infrage kommen zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst, ein Betreuungsdienst, eine Pflegeeinrichtung, Nachbarn, Freunde oder entferntere Verwandte. Wie viel die Pflegekasse erstattet, hängt davon ab, wer die Vertretung übernimmt:

Vertretung durchErstattung
Pflegedienst, Betreuungsdienst, Einrichtung, Nachbarn, Bekannte, entferntere Verwandtenachgewiesene Kosten bis zum Jahresbetrag von 3.539 Euro
nahe Angehörige (bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert) oder Personen im selben Haushalt, die nicht beruflich pflegenin der Regel bis zum Zweifachen des monatlichen Pflegegeldes, dazu nachgewiesene Kosten wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall

Beispiel: Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 Euro. Übernimmt der Sohn die Vertretung, während seine Schwester als Hauptpflegeperson im Urlaub ist, erstattet die Pflegekasse ihm bis zu 1.198 Euro – plus belegte Fahrtkosten.

Was mit dem Pflegegeld passiert

Während der Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse die Hälfte des Pflegegeldes weiter, für bis zu acht Wochen im Jahr. Am ersten und am letzten Tag der Vertretung gibt es das volle Pflegegeld. Wird die Vertretung nur stundenweise genutzt – also weniger als acht Stunden am Tag –, wird das Pflegegeld für diesen Tag nicht gekürzt. Das ist zum Beispiel praktisch, wenn Sie regelmäßig einen Nachmittag pro Woche für eigene Termine brauchen.

Verhinderungspflege und 24-Stunden-Betreuung

In unserer Beratung erleben wir oft diese Situation: Die Tochter, die ihre Mutter bisher gepflegt hat, muss selbst ins Krankenhaus oder braucht dringend Urlaub. Für diese Zeit kann eine Betreuungskraft einziehen, die im Haushalt lebt und die Versorgung übernimmt. Die Kosten können Sie bei der Pflegekasse als Verhinderungspflege einreichen – bis zum Jahresbetrag, soweit er nicht schon für Kurzzeitpflege verbraucht ist.

Ob und in welchem Umfang die Pflegekasse die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung als Verhinderungspflege anerkennt, hängt vom Einzelfall ab. Voraussetzung ist immer, dass eine private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Klären Sie das am besten vorher kurz mit Ihrer Pflegekasse – wir helfen Ihnen gern dabei. Eine Betreuung über Care-by-Sauter läuft mindestens einen Monat und kann danach mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Sie eignet sich also auch für eine überschaubare Zeit.

So rechnen Sie die Verhinderungspflege ab

  1. Vorher kurz anmelden: Das ist keine Pflicht, vermeidet aber Rückfragen. Viele Pflegekassen haben dafür ein eigenes Formular.
  2. Belege sammeln: Rechnungen des Dienstes oder eine Quittung der Ersatzpflegeperson mit Zeitraum, Name, Verwandtschaftsgrad und Betrag.
  3. Erstattung beantragen: Reichen Sie den Antrag mit den Belegen bei der Pflegekasse ein. Seit 2026 gilt eine Frist: Für eine Vertretung im Jahr 2026 muss der Antrag spätestens am 31. Dezember 2027 bei der Kasse sein.

Gut zu wissen: Der Jahresbetrag gilt pro Kalenderjahr. Was Sie 2026 nicht nutzen, verfällt am 31. Dezember – Sie können es nicht ins nächste Jahr mitnehmen.

Ausblick 2027: Überbrückungsbudget statt Verhinderungspflege?

Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), den das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, soll die Verhinderungspflege in ihrer heutigen Form ab 2027 entfallen. An ihre Stelle soll unter anderem ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 Euro im Jahr ab Pflegegrad 2 treten, gedacht für Kurzzeitpflege und akute Notsituationen. Ob eine Vertretung durch Privatpersonen dann noch bezahlt wird, ist nach dem derzeitigen Stand fraglich.

Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet und kann sich im Bundestag noch ändern. Sicher ist: Der Jahresbetrag von 3.539 Euro für 2026 steht Ihnen jetzt zu. Wenn Sie eine Auszeit brauchen, planen Sie sie am besten noch in diesem Jahr.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Ab welchem Pflegegrad gibt es Verhinderungspflege?

Ab Pflegegrad 2, wenn die pflegebedürftige Person zu Hause von einer privaten Pflegeperson gepflegt wird. Eine Vorpflegezeit ist seit 1. Juli 2025 nicht mehr nötig.

Wie viel Geld gibt es 2026?

Bis zu 3.539 Euro im Kalenderjahr. Der Betrag gilt gemeinsam für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Bei Vertretung durch nahe Angehörige ist die Erstattung in der Regel auf das Zweifache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt, zuzüglich nachgewiesener Kosten.

Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege gekürzt?

Ja, auf die Hälfte – für bis zu acht Wochen im Jahr. Am ersten und letzten Tag gibt es das volle Pflegegeld. Bei stundenweiser Vertretung von weniger als acht Stunden am Tag wird nicht gekürzt.

Dürfen Nachbarn oder Freunde die Vertretung übernehmen?

Ja. Für Nachbarn, Freunde und entferntere Verwandte erstattet die Pflegekasse nachgewiesene Kosten bis zum Jahresbetrag.

Bis wann muss ich die Verhinderungspflege abrechnen?

Seit 2026 bis spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Vertretung folgt. Für eine Vertretung im Jahr 2026 also bis zum 31. Dezember 2027.

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit: Online-Ratgeber Pflege, Verhinderungspflege (Stand 14.09.2026)
  • Bundesministerium für Gesundheit: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz, Pressemitteilung vom 30.09.2026
  • Sozialgesetzbuch XI, §§ 39 und 42a

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte Ihrer Pflegekasse.

Titelbild: Symbolbild (KI-generiert).

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