Ja, im genannten Fall beantragen Sie dann eine stundenweise Verhinderungspflege, da die Ersatzpflege nur stundenweise erfolgen soll. Im Antrag ist sicherzustellen, dass Sie nicht voll abwesend sind, sondern nur bestimmte Stunden. Gleichbleibend ist dann hierbei das Kontingent von 1612,00 €, das allerdings irgendwann erschöpft ist. Ab diesem Zeitpunkt tragen Sie dann alle weiteren anfallenden Kosten selbst. Das reguläre Pflegegeld wird hierbei nicht gekürzt und kann bei der finanziellen Planung mit einbezogen werden. Die Variante wird oft von berufstätigen Familienmitgliedern gewählt, die eine hybride Pflegevariante bzw. Kombination beanspruchen müssen.