Pflegegrad beantragen 2026: Ablauf, Fristen und was die Reform ab 2027 ändern soll

Ausschnitt: Antrag, Begutachtung, Bescheid: So kommen Sie Schritt für Schritt zum Pflegegrad. Dazu: Was die geplante Pflegereform ab 2027 ändern soll und warum sich ein Antrag noch in diesem Jahr lohnen kann.

Viele Familien stellen den Antrag auf einen Pflegegrad erst, wenn es zu Hause gar nicht mehr anders geht. Dabei zahlt die Pflegekasse erst ab dem Tag, an dem der Antrag bei ihr eingeht – jede Woche Warten kostet also Geld. In diesem Ratgeber erklärt Franziska Sauter, examinierte Krankenschwester und Gründerin von Care-by-Sauter, wie der Antrag abläuft, worauf es bei der Begutachtung ankommt und warum der Zeitpunkt in diesem Jahr besonders wichtig ist.

Stand: 31. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Anruf genügt: Den Antrag stellen Sie formlos bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Leistungen gibt es ab dem Tag der Antragstellung.
  • Begutachtung zu Hause: Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) prüft, wie selbstständig Ihr Angehöriger im Alltag noch ist.
  • Entscheidung in der Regel nach 25 Arbeitstagen: So lange hat die Pflegekasse für den Bescheid Zeit.
  • Reform geplant: Ab 1. Januar 2027 sollen für die Pflegegrade 1 bis 3 höhere Punktwerte nötig sein. Für Anträge, die vorher eingehen, sollen laut Gesetzentwurf noch die bisherigen Regeln gelten. Beschlossen ist das noch nicht.

Schritt 1: Den Antrag bei der Pflegekasse stellen

Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie erreichen sie über die Krankenkasse – telefonisch, per Brief, per E-Mail oder in vielen Fällen online. Ein bestimmtes Formular brauchen Sie für den ersten Schritt nicht: Ein Satz wie „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung“ reicht. Die Pflegekasse schickt Ihnen danach den ausführlichen Antrag zu.

Den Antrag stellt die pflegebedürftige Person selbst oder ein Angehöriger mit Vollmacht. Notieren Sie sich das Datum und lassen Sie sich den Eingang bestätigen – denn ab diesem Tag zahlt die Pflegekasse, auch wenn der Bescheid erst Wochen später kommt.

Zwei Voraussetzungen gelten: Ihr Angehöriger muss in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen sein, und der Hilfebedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Diese sechs Monate müssen beim Antrag noch nicht vergangen sein.

Nach einem Erstantrag muss die Pflegekasse Ihnen außerdem eine kostenlose Pflegeberatung anbieten, in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Nutzen Sie das – dort erfahren Sie auch, welche Leistungen Ihnen schon jetzt zustehen.

Schritt 2: Die Begutachtung gut vorbereiten

Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst und vereinbart einen Termin, meist bei Ihnen zu Hause. Die Gutachterin oder der Gutachter prüft nicht die Diagnosen, sondern wie selbstständig Ihr Angehöriger im Alltag ist. Dafür gibt es sechs Bereiche, die unterschiedlich stark zählen:

BereichGewichtung
Mobilität (z. B. Treppensteigen, Umsetzen)10 %
Geistige und kommunikative Fähigkeiten oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (der höhere Wert zählt)15 %
Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen, Toilette)40 %
Umgang mit Krankheit und Therapie (z. B. Medikamente, Arztbesuche)20 %
Alltagsleben und soziale Kontakte15 %

Aus den Bereichen ergibt sich eine Punktzahl zwischen 0 und 100. Heute gilt: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5.

Tipps aus der Praxis von Franziska Sauter:

  • Führen Sie ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch. Schreiben Sie auf, wobei Sie helfen und wie lange es dauert – auch nachts.
  • Legen Sie Unterlagen bereit: Arztbriefe, Krankenhaus-Entlassbericht, Medikamentenplan und eine Liste der Hilfsmittel.
  • Seien Sie beim Termin dabei. Viele ältere Menschen wollen sich vor Fremden von ihrer besten Seite zeigen und sagen „Das schaffe ich noch allein“. Schildern Sie ruhig und ehrlich, wie ein normaler – oder schlechter – Tag wirklich aussieht.
  • Bei Demenz: Bitten Sie darum, Ihre Beobachtungen auch kurz ohne Ihren Angehörigen schildern zu dürfen, wenn ihn das Gespräch verunsichert.

Schritt 3: Den Bescheid prüfen und bei Bedarf widersprechen

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Liegt Ihr Angehöriger im Krankenhaus oder in der Reha und muss die Versorgung danach schnell geklärt werden, gelten kürzere Fristen: Dann soll die Begutachtung innerhalb einer Woche stattfinden. Überschreitet die Pflegekasse die 25-Tage-Frist, ohne dass Sie dafür verantwortlich sind, muss sie für jede angefangene Woche 70 Euro zahlen.

Mit dem Bescheid erhalten Sie in der Regel auch das Gutachten. Lesen Sie es genau: Sind die Einschränkungen richtig beschrieben? Fehlt etwas? Wenn Sie den Pflegegrad für zu niedrig halten, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Ein kurzer Satz genügt zunächst, die Begründung können Sie nachreichen. Verschlechtert sich der Zustand später, stellen Sie einfach einen Antrag auf Höherstufung.

Pflegereform 2027: Was geplant ist und was das für Ihren Antrag bedeutet

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 5. November 2026 vorgesehen. Bis das Gesetz verabschiedet ist, kann sich noch einiges ändern – es gilt das heutige Recht. Diese Punkte sind nach dem aktuellen Entwurf ab 1. Januar 2027 geplant:

PflegegradPunkte heutePunkte ab 2027 (geplant)
112,5 bis unter 2715 bis unter 30
227 bis unter 47,530 bis unter 50
347,5 bis unter 7050 bis unter 70
470 bis unter 90unverändert
590 bis 100unverändert
  • Bestandsschutz: Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll ihn nicht wegen der neuen Schwellen verlieren.
  • Antragsdatum zählt: Nach dem Entwurf soll für Erstanträge das Recht gelten, das bei Antragstellung galt. Ein Antrag, der noch 2026 eingeht, würde also nach den heutigen Punktwerten beurteilt – auch wenn die Begutachtung erst 2027 stattfindet.
  • Längere Wartezeiten möglich: Der Entwurf sieht vor, die reguläre Bearbeitungsfrist vom 1. Januar bis 30. April 2027 vorübergehend auszusetzen, mit Ausnahmen für dringende Fälle.
  • Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat soll ab 2027 entfallen.

Unsere Einschätzung: Wenn Ihr Angehöriger schon heute regelmäßig Hilfe im Alltag braucht, sollten Sie mit dem Antrag nicht bis zum neuen Jahr warten. Einen Antrag „auf Vorrat“ ohne echten Hilfebedarf empfehlen wir dagegen nicht.

Pflegegrad und 24-Stunden-Betreuung

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse Pflegegeld: 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5 im Monat. Das Geld können Sie frei einsetzen, zum Beispiel für eine 24-Stunden-Betreuung. Zusammen mit der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen sinkt der Eigenanteil dadurch spürbar. Wie viel bei Ihnen übrig bleibt, zeigt unser Kostenrechner für die 24-Stunden-Pflege.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Antrag schon sinnvoll ist: Franziska Sauter kommt zum kostenlosen Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause – am Bodensee, im Hegau und im Schwarzwald-Baar-Kreis – und geht den Antrag mit Ihnen durch. Kostenlose, unabhängige Beratung bieten außerdem die Pflegestützpunkte der Landkreise.

Häufige Fragen zum Pflegegrad-Antrag

Ab wann zahlt die Pflegekasse nach dem Antrag?

Ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Pflegekasse eingeht – vorausgesetzt, die Pflegebedürftigkeit lag zu diesem Zeitpunkt schon vor. Die Leistungen werden nach dem Bescheid rückwirkend gezahlt.

Brauche ich für den Antrag ein Formular?

Nein. Ein formloser Anruf, Brief oder eine E-Mail an die Pflegekasse genügt. Das ausführliche Antragsformular bekommen Sie danach zugeschickt.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

In der Regel höchstens 25 Arbeitstage. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll diese Frist vom 1. Januar bis 30. April 2027 vorübergehend ausgesetzt werden, mit Ausnahmen für dringende Fälle.

Was kann ich tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist?

Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Die Begründung dürfen Sie nachreichen. Prüfen Sie dafür das Gutachten des Medizinischen Dienstes.

Gilt die Pflegereform 2027 schon?

Nein. Stand 31. Oktober 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis dahin gilt das heutige Recht.

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz, Pressemitteilung vom 30.09.2026
  • Bundesministerium für Gesundheit: Online-Ratgeber Pflege (Stand 14.09.2026)
  • Sozialgesetzbuch XI, §§ 14, 15, 18 und 33

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Auskünfte Ihrer Pflegekasse.

Titelbild: Bildmontage (KI-generiert).

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